Häufig tauchen Fragen bei Gekündigten auf, die Regelungen zum Anspruch auf Abfindung und die Höhe der Abfindung betreffen. Aber auch andere
Fragen zur Abfindung bei Kündigung
stellen sich für viele im Zusammenhang mit dem Thema Abfindung
- habe ich gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung ?
- wie wirkt sich die Abfindung auf mein Arbeitslosengeld aus?
- ist mit einer Sperrzeit der Arbeitsagentur zu rechnen, wenn ich eine Abfindung bekommen?
- wie wirkt sich meiner Abfindung in steuerrechtlicher Hinsicht aus?
Gerade Fragen zur Abfindung, die den Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur betreffen, sind für die meisten sehr interessant.
Eine generelle Anrechnung einer Abfindung auf Ansprüche aus Leistungen der Arbeitsagentur findet nicht statt.
Es kann jedoch sein, dass ihre Ansprüche auf Leistungen der Arbeitsagentur für eine gewisse Zeit ruhen, falls sie selbst gekündigt haben, einen Aufhebungs-vertrag mit ihrem Arbeitgeber geschlossen haben und oder aus anderen Gründen ihre Kündigungsfristen nicht eingehalten haben .
In steuerlicher Hinsicht sind Abfindungen, die sie von ihrem Arbeitgeber nach einer Kündigung erhalten oder das Gericht festgelegt hat, bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei.
Grundsätzlich beträgt der Steuerfreibetrag € 7.200,- .
Mit zunehmendem Alter und ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser Freibetrag einer Abfindung aber gestaffelt nach Lebensjahr und Betriebszugehörigkeit.
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