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Ausbildungsbeihilfe und Berufsausbildungsbeihilfe

Um eine gute Ausbildung von Jugendlichen sicherzustellen und eine Ausbildung nicht von den finanziellen Verhältnissen der Eltern abhängig zu machen, können bei Bedarf Mittel aus der Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.

Um eine vernünftige Ausbildung von Jugendlichen sicherzustellen, können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Arbeitsagentur finanzielle Mittel aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB ) zur Unterstützung der Ausbildung beantragt werden.

Damit sollen Jugendliche während Ihrer Ausbildung oder Ihrer Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen finanziell unterstütz werden, wenn die Aus-bildung durch etwaige finanzielle Engpässe gefährdet sein könnte.

Jugendliche können u.a. Mittel aus der Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn

  • der Auszubildende aus den verschiedensten Gründen während der Ausbildung nicht zu Hause wohnen kann ( Ausbildungsort ist zu weit Entfernt, soziales Umfeld im Elternhaus gestört, u.a. )
  • Azubis, die älter als achtzehn Jahre alt sind oder verheiratet sind
  • Auszubildende mit Kindern

Die Berufsausbildungsbeihilfe kann u.a. gewährt werden, wenn

  • die zusätzlichen Kosten der Ausbildung nicht aus anderen Mitteln getragen werden können
  • die Ausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe erfolgt
  • die Ausbildung mit einem gültigen und abgeschlossenen Ausbildungsvertrag erfolgt
  • die berufsvorbereitende Maßnahme auf eine Ausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient

Die Dauer der Zahlungen aus der Berufsausbildungsbeihilfe richten sich nach der Dauer der Ausbildung oder der beruflichen Bildungsmaßnahme und wird für die gesammte Zeit gewährt.

Die Höhe der Zahlung aus der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art und der Dauer der Ausbildung.

Gezahlt werden dann meist Pauschalen, die der Finanzierung der zusätzlichen Kosten der Ausbildung dienen.

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