- Die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker oder zur Hörakustikerin ist vor allem für Jugend-liche geeignet, die selber gut hören und sehen könne, die kontaktfreudig und hilfsbereit sind, die über ein handwerkliches und technisches Geschick verfügen und die in der Lage sind, sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten.
- Die typischen Arbeiten während und nach der Ausbildung zum Hörgeräteakustiker oder zur Hörakustikerin sind u.a.
- die Beratung und Betreunung von Kun-den bzw. von Patienten
- die Ermittlung der Hörschädigung und des Hörvermögens
- die Abstimmung bei der Behandlung eines Hörschadens mit dem HNO-Arzt, den Krankenkassen und den Hilfsmittellieferanten
- die Anpassung und Formung von Hörhilfen
- die Instandsetzung und Reparatur von Hörgeräte und Hörhilfen
sowie die Abrechnung der Leistungen mit den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen. Die
Ausbildung zum Hörgeräteakustiker oder zur Hörakustikerin
setzt als Mindestanforderung den Hauptschul-abschluss, meist aber den Realschul-abschluss bzw. die mittlere Reife voraus und dauert drei Jahre. Die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker oder zur Hörakustikerin übernehmen meist die Handwerksbetriebe für Hörgerätetechnik oder die Filialen der Hör-gerätetechnikerketten. Hier arbeiten die frisch gebackenden Hörgeräteakustiker dann meist auch nach der Ausbildung zum Hörgeräte-akustiker oder zur Hörakustikerin. Wenn man sich gern als Hörgeräteakustiker selbstständig machen möchte, so kann man nach der ab-geschlossenen Ausbildung zum Hörgeräte-akustiker oder zur Hörakustikerin und einiger Berufserfahrung auch die Meisterprüfung zum Hörgeräteakustikermeister ablegen.