Die rechte Hand des Notars oder des Rechtsanwaltes sind Fachleute mit der Ausbildung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfach-angestellten. Typische Arbeiten nach der Ausbildung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfachangestellten in Notarkanzleien oder Anwaltsbüros sind oft die Vereinbarung von Terminen, das anlegen von Akten, die Erledigung von Schriftverkehr in der Notarkanzlei, der Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsämtern und den Grundbuchämtern, der Stellung von Rechnungen und dem erledigen kaufmännischer und buchhalterischer Aufgaben. Für eine Bewerbung um die
Ausbildung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfachangestellten
sollten Jugendliche zverlässig und selbstständig arbeiten können, gute schriftliche und mündliche Ausdrucksformen haben, Freude an der Zusammenarbeit mit anderen haben und die Bereitschaft zeigen, sich ständig, auch nach der Ausbild-ung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfachangestellten, weiterzubilden. Die Ausbildung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und gefordert wird der Hauptschulabschluss als Minimum, meist wird aber der Realschulabschluss erwartet. Nach der Ausbildung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfachangestellten kann man sich zum Beispiel im Notarkostenrecht, im Grundstücksrecht oder in der Buchhaltung weiterbilden oder mit einiger Berufs-erfahrung eine Qualifikation zum Ausbilder oder Bürovorsteher nach der Ausbildung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfachangestellten angehen.
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