Zeugnisse bei einer Bewerbung
Man sollte jedoch genau überlegen, welche Zeugnisse man einer Bewerbungsmappe beilegt und welche Zeugnisse überflüssig sind. So ist es zum Beispiel für einen älteren Arbeitnehmer nicht unbedingt notwendig Schulzeugnisse, die eventuell schon Jahrzehnte alt sind, einer aktuellen Bewerbung beizulegen. Hier zählen im Regelfall mehr die berufliche Qualifizierung und die Berufserfahrung und nicht so sehr, welche Noten etwa ein Dachdecker in Biologie oder ähnlichem hatte.
Wenn man Zeugnisse einer Bewerbungsmappe beilegt, so sollte man darauf achten, nie die Originale zu versenden sondern immer Kopien anzufertigen, die man dann verschickt. Sollten in vereinzelten Fällen Originale gefordert sein, so kann man diese in einem späteren Vorstellungsgespräch mitbringen oder aber man verschickt eine beglaubigte Kopie, die Polizei, das Einwohnermeldeamt oder ähnliche Behörden beglaubigen können.
Bei Zeugnisse, die zu einer Bewerbung gehören, unterscheidet man im allgemeinen zwischen Schulzeugnissen, Studiennachweisen wie Diplome, Gesellenbriefe einer Ausbildung oder Lehre und den Zeugnissen, die man durch Weiterbildung, Fortbildung oder andere Qualifizierungen erworben hat.
Welche Zeugnisse man einer Bewerbungsmappe beilegt, hängt von der Stelle ab, auf die man sich bewerben will. Nicht so gute Zeugnisse sollte man nicht verschweigen, wenn Sie in enger Beziehung mit der neuen Stelle stehen. Wenn man allerdings eine Zusatzqualifizierung oder eine Weiterbildung nicht so toll abgeschlossen hat, sollte man sich überlegen, ob dieses Zeugnis unbedingt der Bewerbungsmappe beigelegt wird.
Eine andere Art von Zeugnissen sind die Arbeitszeugnisse., wobei Arbeitszeugnisse in den meisten Fällen keine so große Bedeutung mehr haben und viele Arbeitgeber nicht erwarten, das Arbeitszeugnisse einer Bewerbung beigelegt werden. Grundsätzlich müssen Arbeitszeugnisse immer wohlwollend dem Arbeitnehmer gegenüber formuliert sein und Arbeitnehmer, die mit einem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, können arbeitsrechtlich gegen ein Arbeitszeugnis vorgehen. Mehr zu Arbeitszeugnissen ...
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