Im allgemeinen haben alle diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind maximal 65 Jahre alt, Sie sind arbeitslos und gehen keiner Beschäftigung auch, die mehr als 15 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt und das Sie sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Außerdem müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erreicht haben. So müssen Sie ab Februar 2006 innerhalb der letzten zwei Jahre ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gehabt haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Dabei zählen geringfügige Beschäftigungen nicht mit. Wenn Sie also zum Beispiel einen 400 Euro-Job ausgeübt haben oder ohne Sozialabgaben im Familienunternehmen mitgeholfen haben, wird Ihnen diese Zeit nicht auf die Anwartschaft für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet.
Wenn Sie diese Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllen, müssen Sie bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, d.h. Sie geben eine Arbeitslosenmeldung bei der Arbeitsagentur ab.
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