Die Fördermaßnahmen wie der Existenzgründungszuschuss oder das Über-brückungsgeld steht aber nur Beziehern von Arbeitslosengeld zu.
Menschen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen haben keinen Anspruch auf diese Förderungen, die die Arbeitsagentur Existenzgründern gewährt.
Um hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen und auch Existenzgründern eine Unterstützung bei Ihrer Unternehmensgründung zukommen zulassen, die schon Arbeitslosengeld 2 erhalten, zahl die Arbeitsagentur einen Hilfe bei der Existenz-gründung in Form eines Einstiegsgeld.
Anspruch auf dieses Einstiegsgeld haben alle Arbeitslosengeld 2 Bezieher, die eine Existenzgründung vorhaben und damit Ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen. Das Einstiegsgeld kann aber auch gewährt werden, wenn Arbeits-losengeld 2 Bezieher eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die schlecht bezahlt ist und den Lebensunterhalt nicht sichert.
Vorausetzung ist allerdings, das diese Tätigkeit mehr als fünfzehn Stunden pro Woche ausgeübt wird.
Anspruch und Höhe Einstiegsgeld
Die Kriterien bei der Gewährung des Einstiegsgeld sind nicht so genau formuliert wie andere Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur.
Der Arbeitsberater oder der Fallmanager stellt im persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller auf Einstiegsgeld die jeweilige Bedürftigkeit fest und entscheidet dann nach ermessen über die Höhe des Einstiegsgeld. Wenn es sich nicht um eine Existenzgründung handelt, wird das Einstiegsgeld auch nur dann gewährt, wenn der Verdienst aus einem Job so gering ist, das der Lebensunterhalt nicht davon gedeckt werden kann. Daneben spielen bei der Höhe und der Dauer der Zahlungen im Rahmen des Einstiegsgeld natürlich auch die familiere Situation des Antragstellers auf Einstiegsgeld, die Dauer der Arbeitslosigkeit und andere individuelle, persönliche Gründe eine Rolle.
Im allgemeinen wird das Einstiegsgeld für zwölf Monate gewährt und wird dann je nach Entwicklung der Arbeits -und Lebenssituation nochmals bei Bedürftigkeit verlängert.
Wenn Sie als Existenzgründer einen Antrag auf Einstiegsgeld bei der Agentur für Arbeit stellen, benötigen sie einen Businessplan, ähnlich wie beim Antrag auf Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschuss.
Aus dem Businessplan muss die Finanzierung der Unternehmung hervorgehen und es muss eine Rentabilitätsvorschau erstellt werden. Gemeinsam mit Ihrem Fallmanager oder dem Arbeitsberater wird dann entschieden, ob Ihnen ein Einstiegsgeld gewährt wird und wie hoch und wie lange der Zuschuss in Form des Einstiegsgeld gezahlt wird.
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