Wenn Sie sich um eine Stelle bewerben, entstehen Ihnen kosten bei der Bewerbung. Sie müssen zum Beispiel ein passendes Bewerbungsfoto erstellen lassen, müssen eine Bewerbungsmappe zusammen stellen und es fallen auch Kosten für Porto und Briefumschläge an. Diese Kosten für eine Bewerbung können sich summieren, wenn Sie sich unter Umständen auf mehrere Dutzend Stellen bewerben. Diese kosten übernimmt zu einem gewissen Teil die Arbeitsagentur für Sie und erstattet Ihnen Ihre Kosten der Bewerbung. Bis zu 260 Euro im Jahr erstattet Ihnen die Arbeitsagentur für Ihre Aufwendungen im Bezug auf Kosten die in Zusammenhang mit einer Bewerbung stehen. Wichtig ist hierbei aber, das Sie alle Quittungen sorgfältig aufbewahren und bei der Arbeitsagentur einreichen. Weitere Förderungen der Arbeitsagentur sind zum Beispiel auch die Übernahme der Kosten für die Fahrten zur Arbeitstelle, die Kosten einer getrennten Haushaltsführung oder auch die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Jobwechsel und einem Umzug stehen. All diese Kosten werden unter Umständen ganz oder zum teil von der Arbeitsagentur übernommen und auch bei der Anschaffung von Arbeitsbekleidung können Sie unter Umständen mit Hilfen der Arbeitsagentur rechnen.
Förderungen bei der Jobsuche
Eine andere Förderung der Arbeitsagentur ist der Lohnkostenzuschuss, den die Arbeitsagentur Arbeitgebern gewährt, die ältere oder nicht voll einsatzfähige Menschen einstellen und beschäftigen. Diese Menschen werden häufig als schwer vermittelbar eingestuft und Arbeitgeber, die dennoch einen solchen Arbeitssuchenden einstellen, erhalten im Gegenzug finanzielle Hilfen der Arbeitsagentur. Gerade Existenzgründern bietet sich hier die Chance, eine erfahrene Arbeitskraft zu bekommen und den Lohn mit Hilfe der Arbeitsagentur für eine gewisse Zeit zu finanzieren.
Auch für die Arbeit im Ausland können Sie mit Hilfen der Arbeitsagentur bzw. mit Förderungen der Arbeitsagentur rechnen. Die Arbeitsagentur unterstütz alle Arbeitssuchenden die bereit sind, für einen Job auch ins Ausland zu gehen mit entsprechenden Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen.
Besonderen Stellenwert bei der Förderung durch die Arbeitsagentur erfahren alle existenzgründungswilligen Arbeitssuchenden. Hier hat die Arbeitsagentur unter anderem zwei Förderinstrumente geschaffen, die es Arbeitslosen erleichtern soll, den schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Zum einen ist das die Ich AG und zum anderen die Hilfen durch das Überbrückungsgeld. Näheres zum Thema Ich AG und Überbrückungsgeld erfahren Sie unter Ich AG und Überbrückungsgeld. Allerdings sollte man wissen, das die Zugangsvoraussetzungen der Förderungen der Arbeitsagentur durch die Ich AG und das Überbrückungsgeld seit 2004 verschärft wurden und das beide Fördermittel zum Juli 2006 auslaufen werden. Es sind neue Förderinstrumente für existenzgründungswillige Arbeitssuchende in Aussicht gestellt worden, allerdings gibt es noch keine genaueren Angaben zu den geplanten neuen Förderungen für Existenzgründer durch die Arbeitsagentur.
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