Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommision wurden mit den Regelungen aus dem Hartz 2 Packet weiter vorangetrieben.
So fanden und finden in Hartz II folgende Punkte Ihre Umsetzung:
- Existenzgründer können sich aus der Arbeitslosigkeit heraus mit einem Existenzgründungszuschuss, der ICH-AG, selbstständig machen und erhalten einen, nach Förderungsjahren gestaffelten, Zuschuss in Höhe von 600 Euro im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Förderungsjahr. Der Existenzgründungszuschuss wird maximal drei Jahre gewährt und die Existenzgründer sind in der gesetzlichen Renten-versicherung pflichtversichert.
- Die Geringfügigkeitsschwelle bei geringfügigen Beschäftigungen wird von 325 Euro auf 400 Euro angehoben und die Begrenzung auf maximal 15 Arbeitsstunden pro Woche entfällt
- für die Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten in privaten Haushalten werden vereinfachte Vorschriften eingeführt. So sind vereinfachte Steuer -und Meldeverfahren für Minijobs in Privathaushalten vorgesehen
- die Möglichkeit der Ausübung eines MInijob besteht auch, wenn ein versicherungspflichtiges Haupbeschäftigungsverhältnis besteht
Auch die Sozialversicherungspauschalen für Arbeitgeber werden angepasst.
Im privaten Bereich fallen zwölf Prozent Sozialabgaben bei einem Minijob für den Arbeitgeber an, im gewerblichen Bereich beträgt die Höhe der Sozialabgaben 25 Prozent.
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