Während des Bezugs von Arbeitslosengeld kann man einen Nebenjob als Angesteller oder auch auf selbstständiger Basis ausüben. Wichtig ist jedoch, das ein solcher Nebenerwerb der Arbeitsagentur vorher angezeigt wird und das die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Nebenjob während der Arbeitslosigkeit nicht mehr als 15 Stunden in Anspruch nimmt. Wenn eine Nebenjob die Grenze von 15 Stunden pro Woche überschreitet, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und haben so auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr.
Bei dem Verdienst aus einem Nebenjob während des Bezuges von Arbeitslosengeld gilt eine Freigrenze von 165 Euro, die Sie aus dem Nebenjob verdiene dürfen, ohne Kürzungen beim Arbeitslosengeld befürchten zu müssen. Wenn Sie mit dem Nebenverdienst mehr verdienen, wird der Teil ab 165 Euro auf ihr Arbeitslosengeld angerechnet und entsprechend gekürzt. Allerdings gibt es viele Ausnahmeregelungen bei den Verdienstgrenzen beim Nebenjob während der Arbeitslosigkeit und auch die Werbekosten, die entstehen, können angerechnet werden.
Nebenjob und Arbeitslosengeld
Zusammengefasst kann man sagen, das sich ein Nebenjob während der Arbeitslosigkeit lohnt, wenn man die eigentliche Suche nach einer Festanstellung dabei nicht vernachlässigt. Ein Nebenjob während der Arbeitslosigkeit im eigenen Berufsfeld kann helfen, das man nicht den Anschluss an die berufliche Tätigkeit verliert und man kann sich gleichzeitig ein wenig Geld hinzuverdienen.
In einigen Fällen wurde der anfängliche Nebenjob während der Arbeitslosigkeit sogar zu einer selbstständigen existent und viele Existenzgründungen wurden aus der Arbeitslosigkeit heraus vollzogen und hatten ihren Ursprung in einem Nebenjob während der Arbeitslosigkeit.
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