So findet man in Stellenangeboten oder bei Jobangeboten recht häufig die Formulierungen, das leitende Funktionen ausgeübt werden sollen oder das Freude am Umgang mit Menschen gefordert wird. Diese Formulierungen können alles und nicht bedeuten. Zwar ist arbeitsrechtlich gesehen um Teil geklärt, was ein leitender Angestellter ist, die Freude am Umgang mit Menschen kann aber im schlimmsten Fall auch bedeuten, das Sie in der Reklamationsabteilung einer Firma eingesetzt werden und Ständig dem Stress empörter Kunden oder Anrufer ausgesetzt sind.
Auch Formulierungen in Stellenanzeigen und Jobangeboten wie " tägliche Pflichtaufgaben " oder " sorgfältiges Arbeiten " können es in sich haben. Unter täglichen Pflichtaufgaben können sich oft langweilige Routineaufgaben verstecken und sorgfältiges Arbeiten kann auch bedeuten, das zum Beispiel Werkstücke, die im Akkordlohn hergestellt werden und nicht den geforderten Maßstäben gerecht werden, nicht vergütet werden. Da der Qualitätsstandard vom Unternehmen festgelegt wird, ist ein Arbeitnehmer dem Unternehmen im ärgsten Fall ausgeliefert. Natürlich bleibt festzuhalten, das in der Regel die Formulierung " sorgfältiges Arbeiten " alles andere als eine Falle sein soll aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Stellenanzeigen und Jobboersen
Wenn in einer Stellenanzeige bestimmte Formulierungen nicht eindeutig sind oder man bestimmte Textpassagen zweideutig auslegen kann, sollte man zur Klärung beim Unternehmen nachfragen. So weiß man schnell, ob sich eine Bewerbung auf das Stellenangebot loht oder ob man von diesem Jobangebot lieber die Finger lässt.
Man muss sich bei der Bewertung eines Jobangebotes oder einer Stellenanzeige aber auch bewusst sein, das die Unternehmen ihre Formulierungen in Stellenanzeigen auch sorgsam überdenken müssen, da der Gesetzgeber in jüngster Zeit neue Maßstäbe z.b. an die Gleichberechtigung oder das Alter setzt. Stellenanzeigen sollten so formuliert werden, das sich niemand auf Grund seines Geschlechts, seines Alters oder seiner Nationalität benachteiligt fühlt.
Zugute halten muss man den Unternehmen, die Stellenanzeigen inserieren, aber, das sich nur die wenigsten darüber Gedanken machen, das Sie Männer und Frauen ansprechen und so davon ausgehen, das bei Stellenangeboten für einen EDV-Fachmann oder dem Jobangebot für einen Vertriebsbeauftragten eben auch eine Frau gemeint sein kann und als Bewerber geeignet ist.
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