Seit der Einführung der 400 Euro Jobs wurden viele bürokratische Hürden abgebaut.
Unternehmen und private Haushalte, die einen Mini-Job oder einen 400-Euro-Job vergeben wollen, brauchen dies nur noch der Minijobzentrale mitzuteilen.
Wenn ein gewerblicher Arbeitgeber, wie Unternehmen oder Firmen, einen Minijob anmelden, zahlen sie eine Pauschale von von nur 20 Prozent für die Steuer-versicherung, die Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Anderes ist dies, wenn ein Privathaushalte eine Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmeldet. Hier zahlt der Auftraggeber für einen 400-Euro-Job nur 12 Prozent an Versicherungsbeitrag und kann davon noch 10 Prozent als Ausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.
Seit dem 1.4.2003 gibt es auch keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit mehr und so entfällt die bisherige zeitliche Beschränkung auf 15 Arbeitsstunden pro Woche und nur noch die Höhe des Arbeitsentgelts entscheidet darüber, ob eine Beschäftigung geringfügig entlohnt ist oder nicht.
Sozialversicherungsfrei ist ein 400-Euro-Job aber nur dann, wenn der Beschäftigte nur einen 400-Euro-Job als Nebenbeschäftigung ausübt.
Falls ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftig-ung mehr als eine 400-Euro-Job ausübt, bleibt ein 400-Euro-Job versicherungsfrei.
Alle anderen oder weiteren Nebenjobs werden mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
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