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Weiterbildung - Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung:
Wie unterstüzt das Arbeitsamt oder die Arbeitsagentur eine geplante Umschulung, Weiterbildung oder Fortbildung?

Im Laufe eines Arbeitlebens kann es immer wieder vorkommen, das man zu einer Umschulung in einen anderen Beruf gezwungen ist und sich beruflich verändern muss. Hier können zum Beispiel gesundheitliche Gründe die Ursache sein, z.B. bei Unfällen, nach denen man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann oder wenn man zum Beispiel in seinem bisherigen Beruf einfach keinen Job und keine Arbeitsstelle mehr findet. Aber auch für die meisten anderen Arbeitsnehmer ist eine ständige Weiterbildung und Fortbildung unumgänglich und wer auf Dauer seinen Arbeitsplatz sichern will, der sollte sich in seinem Beruf ständig weiterbilden und versuchen, immer auf dem aktuellen Wissenstand zu bleiben.

Die Arbeitsagentur bzw. das Arbeitsamt unterstützt Arbeitssuchende und Berufstätige bei Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen und stellt neben vielen Informationen und sachlichen Hilfestellungen auch finanzielle Mittel bereit, die für Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen verwendet werden können. Allerdings haben Sie in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf diese Unterstützung durch das Arbeitsamt bzw. durch die Arbeitsagentur, sondern Sie müssen im konkreten Fall eine Unterstützung bei Ihrer Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung beantragen. Ihr zuständiger Arbeitsberater wird dann prüfen, ob eine Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung in Frage kommen könnte und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Für die Unterstützung bei Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung vergibt die Arbeitsagentur unter anderem die sogenannten Bildungsgutscheine, die zur Finanzierung einer Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung dienen. So können Sie sich im allgemeinen, in Absprache mit ihrem Arbeitsberater, den Träger der Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung selbst aussuchen. Wenn Sie einen passenden Bildungsträger für Ihre Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung gefunden haben, können Sie diese Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung mit Hilfe des Bildungsgutscheines finanzieren. Wichtig ist aber, das der Bildungsträger die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit erfüllt und von dieser als Anbieter für eine Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung zugelassen ist.

Wer eine Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung machen möchte, sollte schon ein gewisses Maß an Eigeninitiative zeigen und nicht darauf hoffen, das die Arbeitsagentur oder der Arbeitsberater einem alle Wege bereitet und eine passende Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung parat hat. Die Arbeitsagentur oder die Sachbearbeiter erwarten in der Regel, das man sich selbst zu in Frage kommenden Weiterbildungen, Fortbildungen oder Umschulungen informiert und dem Arbeitsberater von sich aus vorschlägt, was man sich als Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung vorstellen könnte.

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