Wenn bei der Überprüfung Ihres Arbeitslosengeld 2 Antrags festgestellt wird, das eine Hilfebedürftigkeit ( z.B. nach Überprüfung Ihrer Einkommens - und Vermögensverhältnisse ) nicht vorliegt, stehen Ihnen aber unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Zahlungen aus ALG II Mitteln zu.
Das Betrifft vor allem finanzielle Einmalzahlungen für
Wenn Ihr Einkommem und Ihre wirtschaflichen Verhältnisse Ihren eigenen Lebensunterhalt sichern, die Einnahmen aber nur unzureichend die Bedürfnisse Ihrer Kinder befriedigen, können Sie einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro für eine Zeit von maximal 36 Monaten auf Antrag bei der Arbeitsagentur erhalten.
Wenn Ihnen keine Unterstützung durch das Arbeitslosengeld 2 zusteht und Sie keine Zahlungen aus ALG II erhalten, sind Sie für diese Zeit auch nicht über die Arbeitsagentur sozialversichert.
Sie sollten sich in diesem Fall an Ihre Arbeitsagentur wenden und mögliche Schritte mit Ihrem Arbeitsberater klären.