Bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitslosen ein und erhält im Gegenzug eine Förderung vom Arbeitsamt bzw. von der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber keinen Gewinn erzielen möchte. Darum kommen meist nur Gemeinde ioder die öffentliche Hand für solche ABM Maßnahmen in Betracht.
Der Zuschuss für eine ABM Stelle wird aber in der Regel nur dann gewährt, wenn die Arbeiten nicht ohne ABM Kräfte möglich wären und die Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen. Eine ABM Stelle ist meist auf zwei Jahre befristet und Arbeitslose können verpflichtet werden einer ABM Stelle anzunehmen.
Der Nachteil einer ABM Stelle ist die meist schlechtere Bezahlung als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer. Da der Arbeitgeber vom Staat nur einen geringen Zuschuss zum Lohn erhält, muss der Arbeitgeber den Rest der Kosten selbst aufbringen. Ein weiterer Nachteil für ABM Beschäftigte ist, dass sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig sind und dass bei einer ABM Tätigkeit keine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld geschaffen wird.
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