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Wahl der Rechtsform
- Kleingewerbetreibende im Einzelunternehmen
- Haftung im Einzelunternehmen
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Formalitäten der Gründung des Einzelunternehmens
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Kaufmännische Pflichten des Einzelunternehmers
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Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens / Zusammenfassung
Existenzgründer haben aber die Möglichkeit, als sogenannte Kleingewerbetrei-bende ihr Unternehmen oder ihre berufliche Selbstständigkeit klein zu beginnen. Kleingewerbetreibende sind Einzelunternehmer, die sich nur beim Gewerbeamt angemeldet sind und die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Hier sind im allgmeinen die Anforderungen - wie sie unter anderem an Kaufleute bzw. Vollkaufleute gestellt werden - geringer.
Wer sich sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt, übernimmt damit auch alle Rechte und Pflichten, die sich für einen Kaufmann ergeben - hat aber unter Umständen den Vorteil, das sein Unternehmen professioneller und seriöser wirkt. Durch die Eintragung als Kaufmann im Handelsregister unterliegt der Kaufmann den Regeln des Handeslgesetzbuches.
Die Eintragung ins Handelsregister setzt aber die Ausübung eines Gewerbes voraus, so das freiberuflich Tätige sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen können.
Haftung bei Einzelunternehmen
Der Existenzgründer oder Unternehmer, der sein Unternehmen mit der Rechts-form Einzelunternehmen gründen will, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen ( Privatvermögen! ) für eventuelle Schulden und Verbindlichkeiten seines Unternehmens. Eine Begrenzung der Haftung ist nur durch entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Verträgen - in einem engen, gesetzlich festgelegten Rahmen - möglich.
Formalitäten der Gründung
Wer sich als Existenzgründer oder Unternehmer für die Rechtsform Einzelunter-nehmen entschieden hat und gewerblich tätig werden will, muss eine entsprech-ende Anmeldung des Gewerbes bei seinem zuständigen Gewerbeamt vorneh-men und gleichzeitig eine Mitteilung an das Finanzamt machen. Wer als Einzelunternehmer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchte - etwa freischaffende Musiker, Autoren oder Journalisten - braucht keine gewerbliche Anmeldung.
Wenn eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll, muss diese Erlaubnis bei den zuständigen Stellen beantragt werden.
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