Die Limited (Ltd.) ist als Unternehmensrechtsform in Deutschland noch nicht lange bekannt und stellt für Existenzgründer und Unternehmer nunmehr eine weitere Möglichkeit bei der Wahl der Unternehmensrechtsform dar. Dank der Europäischen Union ist es nun auch in Deutschland möglich, die englische Unternehmensrechtsform Limited (Ltd.) zu gründen bzw. sein Unternehmen mit der Rechtsform Limited (Ltd.) in Deutschalnd zu führen.
Gerade für Existenzgründer, die eine Möglichkeit suchen, um die Haftung für finanzielle Risiken als Unternehmer zu begrenzen und dabei vielleicht nicht über die finanziellen Mittel oder das Startkapital zur Gründung einer Gmbh, der Gesellschaft mit begrenzter Haftung, verfügen, ist die Gründung einer Limited (Ltd.) eventuell eine alternative. Im Gegensatz zur GmbH, bei der im Regelfall 25000 Euro - mindestens aber 12500 Euro bei Einzelgründung - aufzubringen sind, genügen für die Gründung einer Limited (Ltd.) im Extremfall einige Pfund um eine Vollhaftung für Verbindlichkeiten der Limited (Ltd.) in der geschäftlichen Tätigkeit auszuschließen.
Mit der Limited (Ltd.) können also alle diejenigen Existenzgründer oder Unterneh-mer, die bis jetzt als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft - wie beispielsweise der GbR - tätig waren und somit auch mit ihrem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten aus der geschäftlichen Tätigkeit haftbar zu machen waren, eine Rechtsform für ihr Unternehmen wählen, die weder ein hohes Startkapital oder andere finanziellen Kraftakte voraussetzen.
Was ist eine Limited (Ltd.)?
Die englische Limited (Ltd.) ist eine der meistverbreitesten Rechtsformen für Unternehmen in der ganzen Welt. Neben der englischen Limited (Ltd.) gibt es unter anderem auch noch die maltesische oder die irische Limited (Ltd.).
Die englische Limited (Ltd.) ist die Private Company Limited by Shares, bei der der kein Mindestkapital bzw. Höchstkapital gibt und nicht an der englischen Börse notiert werden kann. Für die Public Limited Company (PLC) hingegen wird ein Mindeststammkapital von 50000 britischen Pfund veranschlagt und auch hinsichtlich der Buchführung und anderen Vorschriften gelten andere Maßstäbe als bei der Private Company Limited by Shares. Mit der Private Company Limited by Shares können Aktien der Gesellschaft nur einem ausgewählten Personenkreis zugänglich gemacht werden, bei der Public Limited Company (PLC) können Anteile der Unternehmung auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Grundsätzlich haften die Gesellschafter einer Limited (Ltd.) nur mit der erbrachten Einlage und müssen i.d.R. auch kein Kapital im Bedarfsfall nachschiessen.
Die Gründung einer Limited (Ltd.)
Die Limited (Ltd.) ist im wesentlichen mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar und wird im allgemeinen von Unternehmern und Existenzgründen gewählt, die mit relativ wenigen Kosten und mit einem überschaubarem bürokratischem Aufwand ein Unternehmen gründen oder betreiben wollen.
So sind die Hauptargumente, die für die Gründung einer Limited (Ltd.) sprechen, im wesentlichen auch das geringe Startkapital und die im Vergleich zur GmbH geringeren Gründungskosten. Vorteilhaft bei der Gründung einer Limited (Ltd.) ist auch, das keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages mit allen folgenden Kosten bei der Gründung einer Limited (Ltd.) notwendig ist.
Jeder Bürger der Europäischen Union kann in England eine Limited (Ltd.) gründen und so das in Deutschland geltende Gesellschaftsrecht umgehen.
Bei der Gründung einer Limited (Ltd.) unterstützen Sie Unternehmensberater oder spezialisierte Unternehmen, die sich auf die Gründung von Firmen im Ausland oder speziell auf die Gründung einer Limited (Ltd.) spezialisiert haben. Diese Anbieter haben die genauen Kenntnisse des englischen Rechts- und Wirtschaftssystems, ohne die man bei der Gründung einer Limited (Ltd.) nicht auskommt.
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