Da die GmbH und Co.KG eine Mischform zweier Unternehmensrechtsformen darstellt - zum einen die der GmbH und zum anderen die der Kommanditgesellschaft (KG) - muss für beide Gesellschaften jeweils ein eigener Jahresabschluss erstellt werden. Die Gmbh als Komplementär und Kapitalgesellschaft muss dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften beachten und für die Kommanditgesellschaft (KG) gelten die Richtlinien für Personengesellschaften.
Zusammenfassung GmbH und Co.KG
Die Gründung einer GmbH und Co.KG hat für Unternehmer oder Existenzgründer einige Vor und Nachteile.
So kann als Vorteil der GmbH und Co.KG gewertet werden, das
- die GmbH als Komplementärin die uneingeschränkte Haftung übernimmt, gleichzeitig deren Gesellschafter aber in der Regel nicht haftbar zu machen sind
- die Vertretung der GmbH und Co.KG in der unternemerischen Tätigkeit und die Geschäftsführung der GmbH und Co.KG kann durch einen Kommandantisten oder aber auch durch eine fremde Person möglich sein
Zu den Nachteilen der GmbH und Co.KG könnte man rechen, das
- die Gründung einer GmbH und Co.KG recht aufwendig ist und das es eine rechtlich komplizierte Konstruktion ist
- Kosten für die Formalitäten der Eintragung der GmbH und Co.KG und die Einrichtung der Komplementärs-GmbH anfallen und das nicht zu unterschätzender bürokratischer Aufwand bei den Formalitäten anfällt
- die GmbH und Co.KG bei anderen Geschäftspartnern aufgrunf der hohen Insolvenzanfälligkeiten kein besonders gutes Image hat
- Kreditgeber aufgrund der Haftungsbeschränkung bei der Vergabe von Darlehen an die GmbH und Co.KG vorsichtig sind
und das ein Gesellschaftsvertrag bei der Gründung einer GmbH und Co.KG zwischen der GmbH und dem oder den Kommandandisten notwendig ist.
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