Buchführung und Steuer bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) wird nach den Grundsätzen geführt, die für Kaufleute und Vollkaufleute gelten. So muss u.a. von der Geschäftsführung oder eingesetzten Vertretern der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ein Jahresabschluss erstellt werden und eine Bilanzierung nach den Grundsätzen des Handelsrechts erstellt werden.
Da die offene Handelsgesellschaft (OHG) selbst nicht der Einkommenssteuer unterliegt, müssen die einzelnen natürlichen Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ihr Einkommen aus der offenen Handelsgesellschaft (OHG) selbst versteuern. Der Gewinn oder Verlust der offenen Handelsgesellschaft (OHG) wird dazu nach den Festlegungen aus dem Gesellschaftsvertrag auf die einzelnen Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft (OHG) verteilt.
Vor- und Nachteile der offenen Handelsgesellschaft (OHG) - Zusammenfassung
Ob die Wahl der Rechtsform offene Handelsgesellschaft (OHG) heute noch zeitgemäß ist, muss jeder Existenzgründer oder Unternehmner für sich selbst entscheiden. Gerade in früheren Zeiten war die offene Handelsgesellschaft (OHG) eine weitverbreitete Unternehmensrechtsform, die jedoch - vielfach aufgrund der unbeschränkten Haftung jedes Gesellschafters - von der GmbH, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, verdrängt wurde.
Diese unbeschränkte persönliche Haftung eines jeden Gesellschafters ist gleichzeitig auch der schwerwiegenste Nachteil der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Daneben könen als weiterere Nachteile der offenen Handelsgesellschaft (OHG) angesehen werden, das
- erhöhte Anforderungen an die Buchführung der offenen Handelsgesellschaft (OHG) gestellt werden
- die Eigenschaften eines Vollkaufmann erforderlich sind
- ein Vertrauensverhältnis der Gesellschafter untereinander aufgrund der Einzelvertretung bestehen sollte und so Streitigkeiten der Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft (OHG) die Gesellschaft gefährden können
- die Eintragung ins Handelsregister mit allen Kosten und Formalitäten notwendig ist
Als Vorteil der offenen Handelsgesellschaft (OHG) kann erwäht werden, das wegen der persönlichen Haftung bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) Kreditgeber und Banken meist aufgeschlossener bei der Vergabe von Krediten und Darlehen sind als bei Unternehmensrechtsformen, bei denen die Haftung für Verbindlichkeiten ausgeschlossen werden kann. Weitere Vorteile der offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind
- das kein Mindestkapital zur Gründung benötigt wird
- das die Gesellschafter ein großes Mitspracherecht bei den unternehmrischen Entscheidungen haben
und das der Gesellschaftsvertrag in vielen Punkten frei gestaltet werden kann und so eine flexible Gestaltung und unternehmerische Führung mit der der offenen Handelsgesellschaft (OHG) möglich ist.
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