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Existenzgründung und Selbständigkeit : Rechtsformen

Die Limited ( Ltd.)

1. Allgemeines zur Limited ( Ltd.)
2. Was ist eine Limited ( Ltd.)
3. Die Gründung einer Limited ( Ltd.)
4. Kapital und Haftung bei der Limited ( Ltd.)
5. Die Führung einer Limited ( Ltd.)
6. Die deutsche Limited ( Ltd.)
7. Buchführung und Steuer bei der Limited ( Ltd.)
8. Vorteile und Nachteile der Limited ( Ltd.)
9. Die Limited ( Ltd.) im Vergleich zur GmbH

Vorteile der Limited / Nachteile der Limited

Wie alle anderen Unternehmensrechtsformen hat die Limited (Ltd.) viele Vorteile aber auch einige Nachteile für Existenzgründer und Unternehmer.

Zu den Vorteilen der Limited (Ltd.) zählen sicherlich

  • internationale Anerkennung ( verbreitetste Gesellschaftsform der Welt)
  • die geringen bürokratischen Hindernisse ( i.d.R. zwei Wochen für die Gründung, keine notarielle Beurkundung der Gründung der Limited (Ltd.))
  • kein Mindestkapital erforderlich
  • keine Nachschusspflicht, d.h. es besteht keine keine Haftung über das Stammkapital hinaus
  • weitestgehend freie Namenswahl für die Limited (Ltd.)
  • uneingeschränkte geschäftliche Tätigkeit der Limited (Ltd.) auch in Deutschland oder im europäischen Ausland möglich
  • durch die Limited ist ein geschäftlicher Neuanfang nach Insolvenz möglich

Die Nachteile der Rechtsform Limited (Ltd.) liegen größtenteils in

  • Ansprechpartner / Vertreter und Adresse in England notwendig - wobei hier Partner eingesetzt werden können
  • es gelten zwei Rechtssysteme und wirtschaftssysteme, in denen Exisenzgründer oder Unternehmer sich zumindest in den Grundlagen auskennen sollten
  • bei einer deutschen Niederlassung der Limited (Ltd.) sind zwei Stuererklärungen notwendig
  • harte Strafen bei Nichtbeachtung der englischen Rechtsvorschriften bezüglich Abgabefristen für kaufmännische Unterlagen

Die Limited ( Ltd.) im Vergleich zur GmbH

Beim Vergleich der beiden Rechtsformen - Limited und GmbH - kann man einige gravierende Unterschiede feststellen und Vor- und Nachteile der Unternehmensrechtsformen finden.

So kann eine Limited (Ltd.) beispielsweise innerhalb von 24Std. gegründet werden, die GmbH braucht oft Monate. Die Kosten für die Gründung einer Limited (Ltd.) belaufen sich im Durchschnitt auf rund 1000 euro, während bei der Gründung der GmbH oft bis zu 3000 Euro fällig werden.

Auch beim Mindestkapital besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen der Limited und der GmbH. Während die GmbH ein Mindestkapital von 125000 bzw. 25000 Euro voraussetzt, werden bei der Limited (Ltd.) nur 100 Pfund bzw. 1 Pfund als Minimum verlangt.

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