- Als die "rechte Hand" des Rechtsanwaltes gelten die Fachleute mit der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachange-stellten schaft nach der Ausbildung die Voraussetzung, um in einem interessanten Beruf arbeiten zu können, der vielseitige Aufgaben und eine abwechslungsreiche Tätigkeit bietet. Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten wird von Anwaltskanzlein und Rechtsabteilungen großer Unternehmen angeboten und dauert in der Regel drei Jahre. Die allgemeinen Aufgaben nach der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfach-angestellten sind oft
- die Vereinbarung vom Terminen zwischen Mandanten und Anwalt
- das anlegen von Akten und die Verwaltung der Akten
- die Abstimmung von Terminen des Anwaltes mit den Mandanten
- die Abrechnung der anwaltlichen Leistungen
- Erledigung von einfachen kauf-männischen und buchhalterischen Aufgaben
Falls die Ausbildung zum Rechtsanwalts-fachangestellten aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte, kann eventuell auch die Ausbildung zur Notarfachangestellten bzw. der Ausbildung zum Notarfachange-stellten für Interessierte in Frage kommen. Für die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachange-stellten ist es unerläßlich, das der Bewerber eigenverantwortlich und verantwortungsbewußt arbeiten kann, Spaß an der Arbeit im Team hat und die Bereitschaft zeigt, sich immer weiter-zubilden, um so stets mit aktuellen Gesetzes-änderungen vertraut zu sein. Eine Weiter-bildung ist u.a. zu den Themen Gebühren-ordnung, Grundbuchrecht oder Büroorgani-sation nach der erfolgreichen Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten denkbar.