- Die allgemeinen Schwerpunkte bei der Aus-bildung zum Sozialversicherungsfachange-stellten bestehen aus der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zu Tätig-keiten wie der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Sachen Sozialversicherung, zur Berechnung von Beiträgen und Leistungen oder der sachlichen Anwendung gültiger Rechtsvorschriften befähigen. Daneben wer-den aber bei der Ausbildung zum Sozialver-sicherungsfachangestellten Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung noch andere Schwerpunkte ausgebildet, da die Arbeit in dieser Fachrichtung oft noch aus
- der Beratung von Versicherten zum Thema Rente und Rentenansprüchen
- der Beratung bei Reha-Maßnahmen und Leistungen
- der Berechnung von Rentenleistungen und Rentenanprüchen
besteht. Die Ausbildung zum Sozialversicher-ungsfachangestellten Fachrichtung gesetz-liche Rentenversicherung übernehmen in der Regel die Landesversicherungsanstalten ( LVA ), die Bundesversicherungsanstalt für Ange-stellte ( BFA ), die betrieblichen Altersvorsorge-einrichtungen oder auch die Versorgungswerke einiger Branchen, die Absolventen dann oft auch nach der Ausbildung zum Sozialversicher-ungsfachangestellten Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung weiter beschäftigen.